BESSERER SCHUTZ FÜR WALE, HAIE UND GREIFE
Internationaler Artenschutzkongress endet erfolgreich - auch Dank deutscher
Initiativen
Die 10. Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention zum Schutz wandernder
wildlebender Tierarten“ ging heute in Bergen/Norwegen erfolgreich zu Ende. Neue
Arten wie der Manta oder Teufelsrochen und das Argali-Wildschaf wurden in das
Abkommen aufgenommen und der Saker- und Rotfußfalke in die höchste
Schutzkategorie überführt. Daneben zeichneten Deutschland und andere Staaten
sowie die EU Vereinbarungen zum Schutz von Haien und Greifvögeln. Auf einer von
Deutschland mit organisierten Spenden-Gala wurden 6 Millionen Euro zusätzlich
für den Schutz gefährdeter Arten bereitgestellt. Außerdem nahm die Konferenz
einen von deutscher Seite eingebrachten Resolutionsvorschlag zum Schutz von
Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm an.
Eingeladen hatte die unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige „Bonner
Konvention“ mit Sekretariats-Sitz im Bonner UN-Gebäude. Dieses
Artenschutz-Übereinkommen schützt Tiere, die regelmäßig zwischen Fortpflanzungs
– und Nahrungsgebieten bedeutende Strecken zurücklegen und dabei Staatsgrenzen
überqueren z. B. wandernde Wale und Haie, Störche und Kraniche,
Meeresschildkröten oder Störe.
Die Zeichnung der Vereinbarungen zum Schutz der Haie ist Teil der Strategie der
Bundesregierung, sich bei allen relevanten internationalen Foren für den Schutz
gefährdeter Haiarten einzusetzen. Beim Schutz von Walen, Zugvögeln und Haien
sind auch deutsche Arten betroffen. So dient das Hai-Memorandum auch dem Schutz
des bis über zehn Meter großen Riesenhais, der bisweilen an Helgoland
vorbeizieht, sowie den in der Nordsee ebenfalls vorkommenden, fast
ausgestorbenen Dorn- und Heringshaien.
Von deutscher Seite wurde in Bergen ein Resolutionsvorschlag zum Schutz von
Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm über die Europäische Union in die
Konferenz eingebracht und von der Konferenz angenommen. In der Nordsee aber auch
in anderen Meeren entsteht Lärm u.a. durch das Rammen von Fundamenten für
Windkraftanlagen in den Meeresboden sowie durch Schiffsverkehr. Das Hörvermögen
der Wale und Delfine wird hierbei gefährdet. Der deutsche EU-Vorschlag, der der
Weltgemeinschaft den Einsatz lärmmindernder Techniken empfiehlt, erhielt von
allen Seiten Zustimmung.
Die Konferenz würdigte ferner, dass Deutschland weltweit Vorreiter ist, Vögel
vor Stromschlag zu bewahren. Stromleitungsmasten und Leitungen werden in enger
und guter Zusammenarbeit von Energieversorgungsunternehmen und
Naturschutzorganisationen vogelsicher ausgerüstet. Der Naturschutzbund
Deutschland hat die neu erarbeitete deutsche VDE-Anwendungsregel auf der Basis
der naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Nachrüstung gefährlicher
Mittelspannungsleitungen präsentiert. RWE Rhein-Ruhr präsentierte seine
Vogelschutzmarkierungen, die an Hochspannungsleitungen angebracht werden, damit
Vögel die Leitungen auch bei schlechtem Wetter erkennen und diesen ausweichen
können.
Auch das 20-jährige Bestehen des europäischen Fledermausschutzabkommens
„EUROBATS“ wurde in Bergen gewürdigt. Der Sitz des zugehörigen Sekretariats ist
ebenfalls in Bonn.
Daneben war ein großes weltweites Engagement für wandernde Arten zu erkennen:
• Die afrikanischen Staaten, in denen es noch frei lebende Gorillas gibt, werden
unmittelbar nach der Vertragsstaatenkonferenz darüber beraten, wie das Überleben
dieser Menschenaffen in der freien Natur gesichert werden kann.
• Zentralasiatische Staaten setzten sich – unterstützt von der deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – für den Schutz der
Mufflon-ähnlichen Argali-Wildschafe ein.
• Die USA stellten 100.000 Dollar bereit, um das Abkommen zum Schutz wandernder
Haie voranzubringen.
• Abu Dhabi wird in den nächsten Jahren mehrere Millionen Dollar für den
internationalen Schutz der Greifvögel und der indopazifischen Seekühe zur
Verfügung stellen.
Weitere Informationen zur Bonner Konvention und zur Konferenz auf www.cms.int


