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Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt

ADAC: Vignette bereits vor Abreise kaufen

 

Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keine gültige Vignette auf den
Schweizer Autobahnen vorweisen können, müssen laut ADAC ab dem
1. Dezember 2011 ein deutlich höheres Bußgeld zahlen. Die Strafe verdoppelt sich
von bisher 100 auf 200 Schweizer Franken (rund 163 Euro). Neu ist dabei, dass
die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch
privaten Organisationen übertragen werden können. Der ADAC empfiehlt Reisenden,
die Vignette bereits vor der Abreise zu erwerben.


Der Mautaufkleber muss bei Pkws gut sichtbar auf der Windschutzscheibe
angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern auf ein nicht auswechselbares,
leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer
Vignette kann nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.


Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr
inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14
Monate) gültig. ADAC Mitglieder bekommen die Jahresvignette für 33 Euro in allen
Geschäftsstellen des Clubs und im Internet unter
http://www.adac-shop.de/Vignetten.