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Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert

Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an möglich

 

Die Neuauflage des Förderprogramms zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit
Partikelfiltern startet mit dem neuen Jahr 2012. Es können Nachrüstungen
gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012
erfolgen. Fahrzeughalter können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges 330 Euro
Barzuschuss vom Staat erhalten. Dazu stellt das Bundesumweltministerium 30
Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der
gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in
den Innenstädten verbessert wird. Damit wird ein Beitrag geleistet, die von der
EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für
Partikel besser einzuhalten. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten außerdem eine
günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der
Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Gefördert wird die
Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten
Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen
(leichte Nutzfahrzeuge).

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie
enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter www.bafa.de zur
Verfügung.